Stadt fördert Dach- und Fassadenbegrünung in der Innenstadt

Privatpersonen können Anträge stellen

Seit inzwischen eineinhalb Jahren läuft das städtische „Fassadenanreizprogramm“. Dieses ermöglicht privaten Dritten, Fördergelder zur Sanierung, Erneuerung, Renovierung und Gestaltung an von der Straße einsehbaren Fassaden, die der architektonischen Gestaltung des Hauses entsprechen und sich ins Straßenbild einfügen, zu erhalten. Voraussetzung ist, dass sich das Grundstück im Fördergebiet der Innenstadt von Bad Vilbel, welches sich über den Bereich zwischen Biwer-Kreisel im Westen, Burgpark im Osten, Bahnhof Bad Vilbel im Norden und Bergstraße/ Grüner Weg im Süden erstreckt.

Antragsteller erhalten bis zu 25 Prozent, jedoch maximal 20.000 Euro pro Grundstück, Förderung für ihre Projekte. Drei Antragsteller konnten sich bereits über Zuschüsse zu den Arbeiten an ihren Gebäuden im Fördergebiet freuen, weitere Projekte befinden sich in der Abstimmung.

„Die ersten Förderungen zeigen, wie gut das Programm funktioniert und was für ein Gewinn diese Förderung für die Eigentümerinnen und Eigentümer auf der einen, aber eben auch für die Allgemeinheit auf der anderen Seite ist. Wir schaffen es so, insbesondere die historischen Fassaden im Kernbereich entsprechend zu sanieren und dadurch das Erscheinungsbild unserer Kernstadt in neuem Lichte erstrahlen zu lassen“, freut sich Bürgermeister Sebastian Wysocki über den bisherigen Verlauf des Projekts.

Um dem Klimawandel Rechnung zu tragen und die Begrünung der Innenstadt voran zu treiben, wird derzeit in den politischen Gremien über eine thematische Erweiterung des Fassadenanreizprogramms um die Fördertatbestände der Dach- und Fassadenbegrünung entschieden. Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel hat die entsprechende Änderung der städtischen Förderrichtlinie in seiner letzten Sitzung bereits befürwortet und auf den Weg gebracht, im nächsten Schritt entscheidet der Ortsbeirat Kernstadt am 05. März. Als letztes stimmt die Stadtverordnetenversammlung am 19. März ab. Nach Beschluss der aktualisierten Richtlinie und ortsüblicher Bekanntmachung ist die neue Richtlinie rechtskräftig und Anträge können gestellt und bewilligt werden.

„Fassadensanierung und Modernisierung kann und müssen heutzutage auch immer Hand in Hand mit den notwendigen Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz gehen. Durch Fassadenbegrünung, Dachbegrünung oder Solargründächer können Eigentümerinnen und Eigentümer ihren Teil dazu beitragen, unsere Stadt auf den Weg in die Klimaneutralität fit zu machen. Gern haben wir daher im Magistrat den Weg freigemacht, derlei Ertüchtigungen ebenfalls im Rahmen des Programms abdecken zu können“, erläutert Wysocki.

Gefördert werden können dann neben der zuvor genannten Instandsetzung und Gestaltung von Fassaden zum Beispiel auch Maßnahmen der extensiven Dachbegrünung, Solargründächer, also eine gleichzeitige Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung (nicht förderfähig ist dabei jedoch die Anschaffung und Errichtung der Photovoltaik-/ Solaranlagen) und die Begrünung von Fassaden mit bodengebundenen Begrünungstechniken, wandgebundenen Begrünungstechniken sowie Mischformen beider Bauweisen.

Auch hierfür winken Antragstellern bis zu 25 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten, für die Fassadenbegrünung und extensive Dachbegrünung jedoch maximal 4.000 Euro, für die Herstellung eines Solargründachs aufgrund des aufwändigeren Aufbaus maximal 8.000 Euro.

Das Fassadenanreizprogramm ist Teil des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts“ für den Kernbereich Bad Vilbel. In diesem Rahmen erhält die Stadt Bad Vilbel Fördermittel des Bundes und des Landes Hessen aus dem Förderprogramm „Lebendige Zentren in Hessen“. Interessierte wenden sich bitte an Frau Herz vom Kernbereichsmanagement Bad Vilbel: kbm@bad-vilbel.de oder Telefon: (0631) 36245-0

Quelle: Stadt Bad Vilbel

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