Auch 2024 keine Gebühren für Sondernutzung des öffentlichen Raums

Magistrat beschließt erneute Verlängerung der Gebührenaussetzung

Um in der Corona-Pandemie den Einzelhandel sowie die Gastronomie in Bad Vilbel zu stärken, hat die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020 beschlossen, dass sich die Außengastronomie auf temporären Flächen erweitern kann. Entsprechende Anträge wurden wohlwollend geprüft. Für diese Genehmigung sowie die Genehmigung zur Aufstellung von mobilen Werbeträgern und Warenauslagen wurden sodann keine Gebühren für die Sondernutzung des öffentlichen Raums erhoben. Der Magistrat hat nun in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung dieser Maßnahmen beschlossen.

„Seit 2020 haben wir in Bad Vilbel unbürokratisch und schnelle Hilfe für den Einzelhandel und die Gastronomie durch die Möglichkeit Außenflächen im öffentlichen Raum zu erweitern und diese kostenlos zu nutzen, geleistet. So konnten wir in herausfordernden Zeiten wichtige Unterstützung geben. Da wir 2024 bis in den Oktober hinein noch Bautätigkeit in der Frankfurter Straße haben werden, hat sich der Magistrat dazu entschieden, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, diese Maßnahmen noch einmal zu verlängern“, sagt Bürgermeister Sebastian Wysocki. Die letzte Entscheidung hierüber treffen die Stadtverordneten in ihrer Dezember-Sitzung, denn letztendlich muss dies eine solche Änderung der Satzung beschließen.

„Mit der Verlängerung der Gebührenbefreiung wollen wir unseren Teil dazu beitragen, Handel und Gastronomie in der schwierigen Baustellensituation bestmöglich zu unterstützen. Ende 2024 werden wir eine grundsanierte und attraktive Innenstadt vorfinden, die zum Shoppen und Verweilen einlädt. Aber bis dahin müssen wir noch eine Durststrecke meistern“, führt Wysocki weiter aus.

Erster Stadtrat und Kämmerer Bastian Zander ergänzt, dass die Maßnahme auf das gesamte Jahr 2024 gesehen, rund 10.000 Euro kosten wird oder besser 10.000 Euro damit nicht in die Stadtkasse fließen. „Diesen Betrag wenden wir selbstverständlich gern auf, um eine erfolgreiche Maßnahme der letzten Jahre weiter zu führen“, so Zander.

Sofern die Stadtverordnetenversammlung der Magistratsvorlage folgt, werden auch für das Jahr 2024 keine Gebühren für die Sondernutzung des öffentlichen Raums erhoben. Die Verlängerung liefe dann bis zum 31.12.2024. Die Gebührenbefreiung entbindet die Betriebe jedoch nicht von der schriftlichen Beantragung der Sondernutzungserlaubnis.

Quelle: Stadt Bad Vilbel

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